1995 wurde die Pflegeversicherung eingeführt. Seitdem wird es finanziell honoriert, wenn die Versorgung eines pflegebedürftigen Menschen durch eine Privatperson (z.B. Angehörige) übernommen wird.
Gute pflegerische Versorgung wirft jedoch für den Laien, der die Pflege häufig aus moralischer Verpflichtung übernimmt, viele Fragen auf und birgt zudem Risiken, die im Vorfeld der Entscheidung oft keine Berücksichtigung finden. Der Zeitaufwand sowie die physische und psychische Belastung sind hierbei die wichtigsten Faktoren.
Damit aber die Qualität der Pflege für den pflegebedürftigen Menschen gesichert bleibt, ist die Pflegeberatung – so wie sie auch PREMIO durchführt – gesetzlich verankert worden. Individuelle Schulung und Beratung in Sachen Pflege werden gemäß § 45 SGB XI und § 37 Abs. 3 SGB XI durchgeführt.
Die individuelle Beratung durch PREMIO ist an dem Pflegeprozess orientiert und beinhaltet folgende Arbeitsschritte:
- Optimale Vermittlung der pflegerischen Tätigkeiten innerhalb der ATL`s.
- Umsetzung der theoretisch vermittelten Pflegekonzepte und – ziele durch praktische Anleitungen und Übungen an dem Pflegebedürftigen, mit der Pflegeperson und weiteren Angehörigen, die sich im Pflegeprozess mit einbringen.
- Die Ressourcen des Pflegebedürftigen erkennen, die Pflegeperson darüber informieren und somit dem Pflegebedürftigen die Möglichkeit erhalten, eigene Selbständigkeit in individueller Form zu wahren.
- Beratung gemäß § 40 SGB XI über den Einsatz von Pflegehilfsmitteln und Wohnumfeldverbesserung um eine optimale Pflegesituation zu aktivieren.
- Beratung im psychosozialen Rahmen mit der Vermittlung von Informationen über Hilfsangebote durch bestehende Organisationen der örtlichen Umgebung. (Selbsthilfegruppen, Behindertenfahrdienste, Kurzzeitpflegeunterbringungen etc.)
- Beratende Funktion zwischen Krankenkasse- und Pflegekassen / Pflegebedürftigen / Hilfsmittelfirmen
- Über den Beratungsbesuch wird eine schriftliche Dokumentation angefertigt (unter Wahrung des Datenschutzes nach § 5 BDSG und das Sozialgeheimnis nach § 35 SGB X), die dem Auftraggeber und dem Haushalt der pflegebedürftigen Person zukommt.
- Bei zukünftigen Pflegeproblemen ist immer ein geschulter Pflegeberater vorhanden, der die individuelle Problematik kennt, und gezielt die Pflegesituation unterstützen kann.