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+++ Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung +++
ab 01.07.2021
(Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG)
Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Es tritt in seinen wesentlichen Teilen nach der Verkündung in Kraft.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
In Pflegeheimen wird künftig ein bundeseinheitlicher Personalschlüssel gelten: Mit einem neuen Personalbemessungsverfahren wird anhand der jeweiligen Bewohnerstruktur für jedes Heim der Personalbedarf berechnet. Bereits seit 01.01.2021 sollen die Pflegeheime vor diesem Hintergrund 20.000 zusätzliche Pflegehilfskräfte einstellen können. Ab 01.07. 2023 werden dann bundeseinheitliche Personalanhaltszahlen vorgegeben, die die Einstellung von weiterem Personal ermöglichen kann.
“Bei allen Komponenten unseres Leistungsspektrums spielen zwei Dinge eine wesentliche Rolle, werden miteinander verbunden: fachliche Kompetenz und Mitgefühl für den Menschen sowie seine individuelle Situation. Daraus entwickelt sich ein Dialog, der von Respekt und Verständnis geprägt ist. Aber unabhängig davon, ob wir in Sachen Pflege beraten, begutachten oder dozieren, der Blick bleibt auf das Wesentliche gerichtet, das Wohl des Bedürftigen. Diese Arbeitsweise gewährleistet Sachlichkeit in der Beurteilung, bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Menschen und seiner Lebenssituation.”
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter identifizieren sich mit dieser Philosophie. Und die Qualität der Arbeit, die wir leisten, sichern wir durch kontinuierliche Fortbildung.