Wichtige Grundlagen ambulant betreuter Wohngemeinschaften:
Jeder Bewohner hat sein eigenes Zimmer, das mit privaten Möbeln ausgestattet wird. Daneben gibt es in der Regel ein gemeinsames Wohnzimmer und eine Küche sowie ein oder mehrere barrierearme Badezimmer. Die Ausstattung der Wohnung mit persönlichen, vertrauten Einrichtungsgegenständen soll dazu beitragen, eine familiäre und wohnliche Atmosphäre herzustellen.
Durch das Zusammenleben mit anderen Menschen mit Demenz wird eine Betreuung und Pflege rund um die Uhr durch meistens einen Pflegedienst gewährleistet und in der Regel bis zum Lebensende in der Wohnung gesichert.
Das Berliner Wohnteilhabegesetz (WTG) weist als Voraussetzung für eine Wohngemeinschaft (WG) aus, dass die Bewohner bzw. ihre Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer das Geschehen in der WG maßgeblich gestalten. Dies ist für alle Beteiligte etwas, das gemeinsam gelernt und immer wieder neu mit Leben gefüllt werden muss. Jeder Bewohner oder sein Vertretungsberechtigter schließt einen Einzelmietvertrag und einen Pflegevertrag ab. Die Vermietung muss gemäß WTG vertraglich und tatsächlich vom Anbieter der Pflege und Betreuung getrennt sein.
In jeder WG, in der mindestens ein Mensch mit Pflegegrad IV lebt, muss durchgehend (tags und nachts) mindestens eine Hilfskraft anwesend sein. Abhängig von der Anzahl und dem Versorgungsumfang der Bewohner sind in Früh- und Spätschichten Mehrfachbesetzungen möglich bzw. erforderlich.
Angehörige und gesetzliche Betreuer sind ein wichtiger Faktor für das Funktionieren der Wohngemeinschaft. Dies erfordert, sich gemeinschaftlich zu organisieren, sich über das Zusammenleben zu verständigen und gemeinsam aufzutreten und zu handeln. Eine schriftliche Vereinbarung, in der Angehörige und rechtliche Betreuer wichtige Eckpunkte festhalten (z.B. Umgang mit größeren Anschaffungen oder Wechsel des Pflegedienstes), kann dabei sehr unterstützend sein.
Die Tagesgestaltung orientiert sich an Gewohnheiten, Bedürfnissen, Gesundheitszustand, Fähigkeiten und Rhythmus der Bewohner. Biografiearbeit wird genutzt.
Die Bewohner sollen aktiv in alltägliche Abläufe wie Kochen oder Abwaschen, in Gruppenangebote, Bewegungsaktivitäten, Ausflüge oder Einkaufen einbezogen werden. Auf diese Weise können soziale, motorische und kognitive Kompetenzen erhalten und gefördert werden. Für die Pflege und Betreuung ist es wichtig, dass ein festes Mitarbeiterteam zuständig ist. Ein permanenter Wechsel der Bezugspersonen wirkt sich sehr ungünstig auf Menschen mit Demenz aus und sollte daher ausgeschlossen sein.
Der Verein für Selbstbestimmtes Wohnen im Alter e. V. (SWA) hat Qualitätskriterien für Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz formuliert. Alle Pflegedienste, die Mitglied im SWA sind und Menschen in Wohngemeinschaften pflegen, haben sich beim SWA verpflichtet, nach diesen Kriterien zu arbeiten (sog. Transparenzoffensive). Nutzer von Wohngemeinschaften mit dieser Selbstverpflichtung des SWAs können sich bei Konflikten in der WG an den Verein wenden und sich beraten lassen oder ihn zur Klärung hinzuziehen. Nähere Informationen: SWA e.V. www.swa-berlin.de oder Tel. 030/61 09 37 71.