Welche Wege müssen beschritten werden, wenn eine Erkrankung eintritt:
Der Schwerbehindertenausweis – SGB IX
- Antrag beim Landesversorgungsamt (Formular ausfüllen + Passfoto beifügen), PDF auf dieser Webseite
- Alle Arztberichte in Kopie dem Antrag beifügen
- Feststellungsbescheid und Ausweis (ab GdB 50) –ggf. Widerspruch bei einem positiven Bescheid Finanzamt, Krankenkasse und evtl. Arbeitgeber informieren
Pflegeversicherung – SGB XI
- Formloser Antrag zur Einstufung in die Pflegeversicherung an die zuständige Pflegekasse
- Ausfüllen des Antragsvordrucks
- Vorbereitung auf den Besuch des MDK
- Begutachtung durch den MDK
- Bescheid der Pflegekasse – bei Bedarf Widerspruch gegen die Einstufung durch die Pflegekasse mit Begründung
- Weitere Leistungen: Pflegeerleichternde Hilfsmittel § 40 SGB XI, Zuschuss zu Umbaumaßnahmen § 40 SGB XI, Pflegekurse § 45 SGB XI, Verhinderungspflege § 39 SGB XI/ Kurzzeitpflege § 42 SGB XI, Tagespflege § 41 SGB XI, soziale Sicherung der pflegenden Angehörigen
Gesetzliche Krankenversicherung SGB V
- Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen über einen Eigenanteil von 1% des Bruttoeinkommens „Chronikerregelung“: GdB 60, PST. II / III, ärztl. Bescheid
- Kostenübernahme von Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung bei PST II / III, MZ aG/H
- Medizinische Rehabilitation
- Heilmittel – Physiotherapie , Ergotherapie, Massagen und Logopädie
- Krankenpflege / Behandlungspflege
Beruf / Arbeitsunfähigkeit / Rehabilitation / Rente
- Schwerbehindertenausweis beantragen
- Arbeitsplatz möglichst erhalten, Kontakt zum Landesintegrationsamt
- Betriebsrat / Schwerbehindertenvertretung / Integrationsamt / Integrationsfachdienst einschalten
- Lohnfortzahlung 6 Wochen
- Krankengeld insgesamt 78 Wochen
- Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation ( Ziel: Arbeitsfähigkeit wieder herstellen, Begutachtung)
- Rente wegen Erwerbsminderung beantragen
Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung