Nachbarschaftshilfe kann gemäß §45 b SGB XI geleistet werden kann, wenn einige Hürden genommen werden.
Voraussetzung – NICHT verwandt mit dem Pflegebedürftigen
– Teilnahme an einem Pflegekurs
– Teilnahme an der Informationsveranstaltung ( 2 Stunden)
– Registrierung für eine IK Nummer
Wenn die Leistungen erbracht werden, müssen die unten im Download befindlichen Rechnungsformulare ausgefüllt werden und an die betreffende Pflegekasse gesendet werden.
Es handelt sich um eine ehrenamtliche Nachbarschaftsleistung und darf nicht mit mehr als 8,00 € pro Stunde vergütet werden.