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Christine Schmidt-Statzkowski
Seit 22.09.2023 1. Vorsitzende der Alzheimer Angehörigen-Initiative gGmbH
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Kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Pflegeunterstützungsgeld
In einer Akutsituation haben Beschäftigte das Recht, kurzzeitig (bis zu 10 Arbeitstage) der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um eine bedarfsgerechte Pflege für nahe Angehörige zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Für diese Auszeit kann ihnen ein Pflegeunterstützungsgeld gewährt werden. Dabei handelt es sich um eine Entgeltersatzleistung der Pflegekasse, die das Gehalt teilweise ersetzt
Verfahren:
“Bei allen Komponenten unseres Leistungsspektrums spielen zwei Dinge eine wesentliche Rolle, werden miteinander verbunden: fachliche Kompetenz und Mitgefühl für den Menschen sowie seine individuelle Situation. Daraus entwickelt sich ein Dialog, der von Respekt und Verständnis geprägt ist. Aber unabhängig davon, ob wir in Sachen Pflege beraten, begutachten oder dozieren, der Blick bleibt auf das Wesentliche gerichtet, das Wohl des Bedürftigen. Diese Arbeitsweise gewährleistet Sachlichkeit in der Beurteilung, bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Menschen und seiner Lebenssituation.”
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter identifizieren sich mit dieser Philosophie. Und die Qualität der Arbeit, die wir leisten, sichern wir durch kontinuierliche Fortbildung.